Schloss Darfeld wird privat bewohnt und kann daher nur im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen, die von Zeit zu Zeit auf dem Schlossgelände und in der Kapelle stattfinden (z.B. Gottesdienste), besichtigt werden. Diese Termine werden in der Presse veröffentlicht.
Darüber hinaus sind Führungen und Besichtigungen leider nicht möglich.
Der Besucher kann jedoch von der äußeren Zuwegung aus einen Blick über die Teichanlage hinweg auf Haus und Park werfen. Leider ist das Anwesen nicht barrierefrei!
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Keine Oldtimer-Rundfahrten: Die Zufahrt zum Schloss ist für den motorisierten Besucherverkehr vollständig gesperrt. Das gilt auch für Oldtimer-Rundfahrten!! Bitte ersparen Sie uns und den Rundfahrtteilnehmern die Diskussionen, die bei Nichtbeachtung des Durchfahrtverbotes unweigerlich ein schlechtes Licht auf die Organisatoren einer solchen Rundfahrt werfen. "Fotopoints" vor dem Schloss sind nicht gestattet.
Film- und Fotoaufnahmen zu gewerblichen Zwecken (z.B. Werbung) sind nicht gestattet. Personen oder Firmen, die Film- und Fotoaufnahmen von Schloss Darfeld zu gewerblichen Zwecken ohne Genehmigung des Eigentümers herstellen oder veröffentlichen, werden zivilrechtlich belangt, (BGH V ZR 46/10 vom 17.12.2010).